Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18299
LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09 (https://dejure.org/2009,18299)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09 (https://dejure.org/2009,18299)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - L 32 AS 1639/09 (https://dejure.org/2009,18299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Ermittlung der Höhe des Abschlags für Warmwasser

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09
    Nach der Entscheidung des BSG vom 27. Februar 2008 (B 14/11b AS 15/07 R) dürften die konkreten Kosten der Warmwasserbereitung aber nur dann berücksichtigt werden, wenn in einem Haushalt technische Vorrichtungen vorhanden seien, die eine isolierte Erfassung der Kosten für Warmwasserbereitung ermöglichten.

    Es sei mittlerweile höchstrichterlich geklärt, dass der tatsächlich in Rechnung gestellte Betrag des Warmwasserverbrauches nur dann von den Kosten der Unterkunft und Heizung abgezogen werden dürfe, wenn in einem Haushalt technische Vorrichtungen vorhanden seien, die eine isolierte Erfassung der Kosten für Warmwasserbereitung ermöglichten (wörtliches Zitat aus BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, a.a.O. Rdnr 27).

    Zwar führe das BSG im Urteil vom 27. Februar 2008 (B 14/11 b AS 15/07 R) aus (Rdnr. 20), dass grundsätzlich gemäß § 22 Abs. 1 SGB II ein Anspruch auf Übernahme der vollständigen und tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung von Warmwasser bestehe.

    Gegen die Argumentation des Beklagten ist aber jedenfalls mit dem BSG (Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11 b AS 15/07 - Rdnr. 23) einzuwenden, dass die Kosten der Warmwasserbereitung nicht generell bereits in der Regelleistung enthalten sind, sondern nur in Höhe des Betrages, welcher im Regelsatz hierfür vorgesehen ist.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09
    Diese Auffassung hätten auch die neueren Urteile (vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - und vom 25. Juni 2008 - B 11 b AS 35/06 R -) aufrechterhalten.

    Nur dann - und das ist das maßgebliche Argument- liegt es in der Hand des Hilfebedürftigen, seinen Warmwasserverbrauch zu steuern und zu versuchen, mit dem ihm durch die Regelleistung zur Verfügung gestellten Rahmen auszukommen (so BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - Rdnr. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - L 32 B 2223/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Haushalts- bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09
    Er behält seine Auffassung aufrecht, dass die Berechnung, die das BSG im genannten Urteil vom 27.02.2008 aufgestellt hat, einfach zu dynamisieren ist (so Beschlüsse vom Beschlüsse vom 29.07.2008 - L 32 B 1458/08 AS ER - und vom 9.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - ebenso jetzt BSG, U. v. 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R - Rdnr.28ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Abschlag für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09
    Eine Erfassung der tatsächlichen Kosten im Sinne der BSG-Rechtsprechung liegt hier - wie ausgeführt- nicht vor (vgl. für den gesetzlich angeordneten Regelfall, der Abrechnung nach der Heizkosten-AV, welche in § 8 maximal 70 % der Kosten des Betriebes einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage nach dem erfassten Warmwasserverbrauch als umlegbar regelt, die übrigen Kosten hingegen zwingend nach der Wohn- oder Nutzfläche: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2009 - L 14 AS 1830/08 -).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09
    Er behält seine Auffassung aufrecht, dass die Berechnung, die das BSG im genannten Urteil vom 27.02.2008 aufgestellt hat, einfach zu dynamisieren ist (so Beschlüsse vom Beschlüsse vom 29.07.2008 - L 32 B 1458/08 AS ER - und vom 9.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER - ebenso jetzt BSG, U. v. 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R - Rdnr.28ff).
  • BSG, 16.07.2009 - B 14 AS 121/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09
    So sollen nach der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG (vgl. B. v. 16.07.2009 - B 14 AS 121/08 B - Rdnr. 9) - soweit ersichtlich- Stromkosten, die nicht zum Heizen verwendet werden, auch dann nicht Teil der Kosten der Unterkunft sein, wenn - zum Beispiel bei Untermietverhältnissen- die Kosten für Strom an den Vermieter zu leisten sind und der für Strom im Regelsatz enthaltene Betrag abgezogen wird.
  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09
    Dies würde eher dafür sprechen, mit dem Sächsischen Landessozialgericht (Urteil vom 29. März 2007 - L 3 AS 101/06 -) die an den Vermieter zu zahlenden Kosten für die Warmwasserbereitung generell als Kosten für Unterkunft und Heizung anzusehen.
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 35/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung in den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09
    Diese Auffassung hätten auch die neueren Urteile (vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - und vom 25. Juni 2008 - B 11 b AS 35/06 R -) aufrechterhalten.
  • LSG Bayern, 21.07.2010 - L 16 AS 532/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung einer Betriebs-

    Denn nur dann ist es dem Kläger möglich, seinen Verbrauch selbst zu steuern und Einfluss auf diese Kosten zu nehmen (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29.12.2009, Az. L 32 AS 1639/09, Rz. 33).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 32 AS 688/09

    Selbst genutzte Eigentumswohnung; Schätzwert; Kosten für Unterkunft und Heizung;

    Dies erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09 - juris Rdnr. 37) durch einfache Dynamisierung der vom BSG ermittelten Beträge.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2011 - L 13 AS 2067/09
    Energiepauschale 6, 63 Euro (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - L 32 AS 1639/09 - juris Rdnr. 15) Kalte Nebenkosten: 35, 55 Euro Summe: 356, 67 Euro.
  • SG Wiesbaden, 22.03.2010 - S 23 AS 433/09

    Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X: Umfang des Abzugs der Kosten der

    In diesem Fall liegt eine Erfassung der tatsächlichen Kosten im Sinne der BSG Rechtsprechung nicht vor (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.12.2009, L 32 AS 1639/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht